1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die über die Website des Hotel Traube Rheinhessen abgeschlossen werden. Sie regeln den Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag) sowie weitere Dienstleistungen und Lieferungen, die das Hotel gegenüber dem Gast erbringt.

2. Vertragsabschluss (Hotelaufnahmevertrag)

Der Beherbergungsvertrag (Hotelaufnahmevertrag) kommt zustande, wenn das Hotel die Buchung des Gastes annimmt. Die Buchung erfolgt schriftlich, telefonisch oder über die Website. Die Annahme der Buchung wird durch eine Buchungsbestätigung, die per E-Mail oder schriftlich erfolgt, verbindlich. Angebote des Hotels auf der Website sind freibleibend und unverbindlich.

3. Vertragsparteien und Haftung

Der Vertrag wird zwischen dem Gast und dem Hotel Traube Rheinhessen geschlossen. Das Hotel verpflichtet sich, die gebuchte Unterkunft bereitzustellen und die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Beherbergung und die in Anspruch genommenen zusätzlichen Leistungen zu zahlen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise können je nach Buchungszeitpunkt, Saison und Verfügbarkeit variieren.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der vollständige Rechnungsbetrag bei Abreise des Gastes zu zahlen. Das Hotel behält sich das Recht vor, eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen, die in der Buchungsbestätigung angegeben wird.

5. Stornierung und Rücktritt des Gastes (Stornierungsbedingungen)

5.1. Für Einzelreservierungen bis zu 5 Personen bieten wir eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bis sieben Tage vor dem Anreisetag an.

5.2. Bei Stornierungen, die nach der genannten Frist erfolgen, ist das Hotel berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 80 % des vereinbarten Preises zu berechnen.

5.3. Bei vorzeitiger Abreise, Nichtanreise ohne vorherige Stornierung (No Show) oder Stornierung am Anreisetag wird der vollständige Buchungsbetrag (100 %) fällig.

6. Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • der Gast irreführende oder falsche Angaben zur Person oder zum Buchungszweck gemacht hat,
  • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden könnte.

Das Hotel wird den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts informieren und bereits geleistete Zahlungen erstatten.

7. An- und Abreise

7.1. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

7.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr (Check-In) des Anreisetages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr (Check-Out) zu räumen. Eine spätere Abreise kann nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis vereinbart werden.

8. Nutzung der Zimmer und der Hoteleinrichtungen

8.1. Die gemieteten Zimmer dürfen nur zur Beherbergung genutzt werden.

8.2. Der Gast haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder übermäßige Verschmutzung entstehen.

9. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die dem Gast durch die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen. Für mitgebrachte Wertgegenstände und Bargeld übernimmt das Hotel keine Haftung.

10. Starke Verschmutzungen und Beschädigungen

10.1. Sollten nach Abreise des Gastes starke Verschmutzungen an Wänden, Böden, Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen festgestellt werden, die eine über den normalen Reinigungsaufwand hinausgehende Säuberung oder Reparaturmaßnahmen erfordern, wird dem Gast eine Gebühr in Höhe der tatsächlichen Reinigungs- bzw. Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

10.2. Diese Kosten setzen sich aus den notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der betroffenen Bereiche zusammen.

11. Haustiere

Hunde sind auf Anfrage gegen eine tägliche Reinigungsgebühr von 15 EUR erlaubt. Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen

12. Nichtraucherhotel/Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall

12.1. Im gesamten Hotel Traube Rheinhessen, einschließlich aller Gästezimmer, gilt ein striktes Rauchverbot. Sollte ein Gast dennoch im Zimmer rauchen, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250 EUR erhoben, um die zusätzlichen Reinigungsmaßnahmen, wie z. B. das Entfernen von Rauchgeruch, zu decken.

12.2. Falls das Zimmer aufgrund von starkem Rauchgeruch am Folgetag nicht vermietet werden kann, wird dem Gast die zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt.

12.3. Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Sollte durch das Fehlverhalten eines Gastes, wie beispielsweise das Rauchen im Zimmer, ein Feueralarm ausgelöst werden, haftet der Gast für alle entstehenden Kosten. Dazu zählen insbesondere der Einsatz der Feuerwehr sowie eventuelle Folgekosten, die zur Wiederherstellung des Betriebszustands erforderlich sind.

13. Verlust des Zimmerschlüssels

Bei Verlust des Zimmerschlüssels oder wenn dieser bei der Abreise nicht zurückgegeben werden kann, wird dem Gast eine Gebühr in Höhe von 100 EUR in Rechnung gestellt. Diese Gebühr deckt die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels sowie gegebenenfalls notwendige Sicherheitsmaßnahmen, wie den Austausch des Schließsystems.

14. Starke Verschmutzungen und Beschädigungen

Sollten nach Abreise des Gastes starke Verschmutzungen an Wänden, Böden, Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen festgestellt werden, die eine über den normalen Reinigungsaufwand hinausgehende Säuberung oder Reparaturmaßnahmen erfordern, wird dem Gast eine Gebühr in Höhe der tatsächlichen Reinigungs- bzw. Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Diese Kosten setzen sich aus den notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der betroffenen Bereiche zusammen.

15. Nutzung des Gästeparkplatzes

Das Hotel Traube Rheinhessen stellt seinen Gästen einen hauseigenen Gästeparkplatz kostenfrei zur Verfügung. Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an den dort abgestellten Fahrzeugen oder deren Inhalt, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels verursacht.

16. Nutzung der Website

Die Nutzung der Website erfolgt auf eigenes Risiko. Das Hotel übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Website. Links zu externen Websites werden nach bestem Wissen bereitgestellt, jedoch übernimmt das Hotel keine Verantwortung für deren Inhalte.

17. Datenschutz

Das Hotel erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung auf der Website zu finden.

18. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Hotels.

Hotel Traube Rheinhessen

Ebling GmbH & Co. KG

Inhaberin: Sigrid Röhl-Ebling
Adresse: Paternusstr. 13, 67551 Worms
Kontakt: 06247-310
E-Mail: hotel@traube-rheinhessen.de
Web: www.traube-rheinhessen.de

Stand: 01.09.2024